+KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
---+Artikel 16
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KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN

KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 16
Artikel 17

Artikel 17

Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Die Verordnung (EU) 2018/1724 wird wie folgt geändert:

1. 

In Anhang I wird in der zweiten Spalte in der Zeile „N. Dienstleistungen“ folgende Nummer 4 angefügt:

„4. Informationen über die Vorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, einschließlich der in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *1 ) genannten Listen

2. 

Anhang II wird wie folgt geändert:

a) 

In der zweiten Spalte wird in der Zeile „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“ als neue Zeile Folgendes angefügt:

„Angaben der Gastgeber in Registrierungsverfahren in Bezug auf Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“

b) 

in der dritten Spalte wird in der Zeile „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“ als neue Zeile Folgendes angefügt:

„Vergabe einer Registrierungsnummer“

Artikel 18
Artikel 19

Artikel 19

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 20. Mai 2026.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung