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Artikel 1 GegenstandArtikel 1 Gegenstand Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für die Erhebung und Meldung von Umweltdaten über Industrieanlagen festgelegt und wird auf Unionsebene ein Industrieemissionsportal (im Folgenden „Portal“) in Form einer Online-Datenbank eingerichtet, das der Öffentlichkeit den Zugang zu diesen Daten ermöglicht. Mit dieser Verordnung wird das UN-ECE-Protokoll über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen (im Folgenden „Protokoll“) umgesetzt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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