+Artikel 4 2

Artikel 4 2

(2)   Das Portal enthält Verknüpfungen zu

a)

nationalen Registern über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen, die von den Mitgliedstaaten gemäß dem Protokoll eingerichtet wurden;

b)

sonstigen öffentlich zugänglichen Registern, Datenbanken oder Websites, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder auf Unionsebene eingerichtet wurden und Zugang zu den Berichtspflichten gemäß dem Unionsrecht in Bezug auf den Klimawandel, den Schutz von Luft, Wasser und Boden sowie die Abfallbewirtschaftung ermöglichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung