+Artikel 14 Sensibilisierung

Artikel 14 Sensibilisierung

Artikel 14

Sensibilisierung

Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Portal sowie das Verständnis und die Verwendung der darin enthaltenen Daten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung