+Artikel 15 3

Artikel 15 3

(3)   Die Kommission erlässt bis zum 31. Dezember 2025 einen delegierten Rechtsakt gemäß Absatz 2. Die Kommission kann nach diesem Zeitpunkt zusätzliche delegierte Rechtsakte gemäß Absatz 2 erlassen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung