+Artikel 19

Artikel 19

Artikel 19

Ökodesign-Forum

Die Kommission setzt ein Ökodesign-Forum als Sachverständigengruppe ein, an der von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige und alle an dem in Rede stehenden Produkt oder der in Rede stehenden Produktgruppe interessierten Kreise ausgewogen und wirksam beteiligt sind.

Das Ökodesign-Forum leistet insbesondere Beiträge in folgender Form:

a) 

Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen,

b) 

Ausarbeitung von Arbeitsplänen,

c) 

Prüfung der Wirksamkeit der festgelegten Marktüberwachungsmechanismen,

d) 

Beurteilung von Selbstregulierungsmaßnahmen,

e) 

Beurteilung des Verbots der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zusätzlich zu denen, die in der Liste in Anhang VII enthalten sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung