+Artikel 1 b)

Artikel 1 b)

das Entstehen und der Betrieb reibungslos funktionierender und transparenter Erdgas- und Wasserstoffmärkte mit einem hohen Grad an Versorgungssicherheit gefördert und Mechanismen zur Harmonisierung der Regeln über den Netzzugang für den grenzüberschreitenden Handel mit Erdgas und Wasserstoff geschaffen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung