+Artikel 1 b)
|
Artikel 1 b)
das Entstehen und der Betrieb reibungslos funktionierender und transparenter Erdgas- und Wasserstoffmärkte mit einem hohen Grad an Versorgungssicherheit gefördert und Mechanismen zur Harmonisierung der Regeln über den Netzzugang für den grenzüberschreitenden Handel mit Erdgas und Wasserstoff geschaffen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|