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Artikel 1 a)

die Festlegung von harmonisierten Grundsätzen für die Netzentgelte für den Zugang zum Erdgasnetz mit Ausnahme der Erdgasspeicheranlagen oder für die bei der Berechnung der Netzentgelte zugrunde zulegenden Methoden,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung