+Artikel 3 b)

Artikel 3 b)

Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber sowie Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber und Wasserstoffverteilernetzbetreiber arbeiten zusammen, um den Netznutzern die Möglichkeit zu bieten, Einspeise- und Ausspeisekapazität unabhängig voneinander zu buchen; der Erdgas- und ab 2033 Wasserstofftransport erfolgt durch das Einspeise-/Ausspeisesystem und nicht über Vertragswege;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung