+Artikel 3 b)
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Artikel 3 b)
Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber sowie Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber und Wasserstoffverteilernetzbetreiber arbeiten zusammen, um den Netznutzern die Möglichkeit zu bieten, Einspeise- und Ausspeisekapazität unabhängig voneinander zu buchen; der Erdgas- und ab 2033 Wasserstofftransport erfolgt durch das Einspeise-/Ausspeisesystem und nicht über Vertragswege;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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