+Artikel 3 c)

Artikel 3 c)

die an den Einspeise- und Ausspeisepunkten des Erdgas- bzw. Wasserstoffsystems erhobenen Netzentgelte werden auf eine Weise gestaltet, die zur Marktintegration beiträgt, die Versorgungssicherheit verbessert und die Verbindung von Erdgasnetzen sowie von Wasserstoffnetzen fördert;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung