+Artikel 3 j)

Artikel 3 j)

die Marktvorschriften ermöglichen die Dekarbonisierung der Erdgas- und Wasserstoffnetze, unter anderem durch die Schaffung der Voraussetzungen für die Integration in die Märkte für Erdgas und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und durch Anreize für Energieeinsparungen und Energieeffizienz, Nachfrageverringerung, Nachfrageflexibilität, Integration der Energiesysteme und Erleichterung der Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung