+Artikel 5 6

Artikel 5 6

(6)   ACER richtet spätestens zum 5. August 2025 Empfehlungen bezüglich der Methoden für die Bestimmung der intertemporalen Kostenverteilung an Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber, Wasserstoffnetzbetreiber und Regulierungsbehörden.

ACER aktualisiert die in Unterabsatz 1 genannten Empfehlungen mindestens alle zwei Jahre.

ACER kann zu den Methoden Empfehlungen an Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber, Wasserstoffnetzbetreiber und Regulierungsbehörden in Bezug auf Folgendes abgeben:

a)

die Bestimmung des Werts der Vermögenswerte, die in ein anderes reguliertes Anlagevermögen übertragen werden, sowie die Zuordnung der daraus gegebenenfalls resultierenden Gewinne und Verluste;

b)

die Berechnung der Höhe und der maximalen Dauer des Finanztransfers und des gesonderten Entgelts;

c)

die Kriterien für die Zuweisung von Beiträgen zu dem gesonderten Entgelt bei den Endkunden, die Anschluss an das regulierte Anlagevermögen haben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung