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+Artikel 6 2 |
Artikel 6 2(2) Die Kommission kommt spätestens zum 5. August 2025 folgenden Aufgaben nach:
Diesem Bericht können gegebenenfalls Legislativvorschläge zur Beseitigung der in der Bewertung festgestellten Hindernisse beigefügt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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