+Artikel 8 4

Artikel 8 4

(4)   Verträge für LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen sowie Verträge für Wasserstoffspeicheranlagen und Wasserstoffterminals dürfen nicht zu willkürlich höheren Entgelten führen, wenn sie

a)

mit unüblichen Anfangsterminen außerhalb eines Gasjahres unterzeichnet werden oder

b)

mit einer kürzeren Laufzeit als der eines Standardvertrags auf Jahresbasis unterzeichnet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung