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+Artikel 21 12 |
Artikel 21 12(12) Können sich die betreffenden Regulierungsbehörden nicht gemäß Absatz 4 dieses Artikels einigen, so entscheidet ACER über die Beschränkung im Einklang mit Artikel 6 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2019/942. Wird die Beschränkung von ACER anerkannt, so fordert sie die betreffenden Fernleitungsnetzbetreiber auf, binnen zwölf Monaten die in Absatz 6 dieses Artikels aufgeführten Maßnahmen in der dort festgelegten Reihenfolge zu ergreifen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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