+Artikel 22 Vermutung der Übereinstimmung der Verfahren mit harmonisierten Normen für Erdgas

Artikel 22 Vermutung der Übereinstimmung der Verfahren mit harmonisierten Normen für Erdgas

Artikel 22

Vermutung der Übereinstimmung der Verfahren mit harmonisierten Normen für Erdgas

Bei Verfahren, die harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teilen dieser Normen entsprechen, wird die Übereinstimmung mit den Anforderungen angenommen, die in gemäß Artikel 71 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a erlassenen Durchführungsrechtsakten festgelegt sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung