+Artikel 24 Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas)

Artikel 24 Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas)

Artikel 24

Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas)

Alle Fernleitungsnetzbetreiber arbeiten auf Unionsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) zusammen, um die Vollendung und das reibungslose Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterentwicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung