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+Artikel 25 1 |
Artikel 25 1(1) Auf eigene Initiative oder auf begründeten Antrag der Kommission oder von ACER veröffentlicht ENTSO (Gas) jegliche Entwürfe von Änderungen seiner Satzung, der Liste der Mitglieder oder der Geschäftsordnung, einschließlich der Verfahrensvorschriften für die Konsultation anderer Akteure, und übermittelt diese der Kommission und ACER. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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