+Artikel 26 2

Artikel 26 2

(2)   ENTSO (Gas) kann für die in Artikel 71 Absätze 1 und 2 genannten Bereiche Netzkodizes ausarbeiten, um die in Artikel 24 genannten Ziele zu erreichen, soweit diese Netzkodizes nicht die Bereiche betreffen, für die die Kommission eine Aufforderung an ENTSO (Gas) gerichtet hat. Diese Netzkodizes werden ACER zur Stellungnahme zugeleitet. Die Stellungnahme wird durch ENTSO (Gas) gebührend berücksichtigt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung