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bis zum 1. Januar 2025 und danach alle zwei Jahre mit Blick auf die Erfüllung der Qualitätsanforderungen der verschiedenen Endanwendungen einen Monitoring-Bericht zur Gasqualität, einschließlich der Entwicklungen der Gasqualitätsparameter, der Entwicklungen der Menge und des Volumenanteils des im Erdgasnetz beigemischten Wasserstoffs, Prognosen zur erwarteten Entwicklung von Gasqualitätsparametern und des Volumens des im Erdgasnetz beigemischten Wasserstoffs und der Auswirkungen der Beimischung von Wasserstoff auf die grenzüberschreitenden Ströme, sowie Informationen über Streitfälle im Zusammenhang mit Unterschieden in den Gasqualitätsspezifikationen oder in den Spezifikationen zur Menge der Beimischungen und über die Beilegung dieser Fälle;
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