+Artikel 26 4

Artikel 26 4

(4)   Die Europäische Prognose zur Angemessenheit des Angebots gemäß Absatz 3 Buchstabe b erstreckt sich auf die Gesamtangemessenheit des Erdgasnetzes zur Deckung des bestehenden und des geplanten Bedarfs an Erdgas im nächsten Fünfjahreszeitraum sowie des für den Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren nach dem Berichtsdatum zu erwartenden Bedarfs. Diese Europäische Prognose zur Angemessenheit des Angebots beruht auf den von den einzelnen Fernleitungsnetzbetreibern aufgestellten Prognosen für die Angemessenheit der jeweiligen nationalen Gasversorgung. Die Europäische Prognose zur Angemessenheit des Angebots umfasst ausdrücklich eine Überwachung der Fortschritte bei der jährlichen Erzeugung von nachhaltigem Biomethan.

Geht sowohl aus der Europäischen Prognose zur Angemessenheit des Angebots als auch aus den endgültigen aktualisierten integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen hervor, dass die jährliche Erzeugung nicht ausreichend voranschreitet oder dass der Erdgasverbrauch angesichts des verfügbaren Potenzials nicht ausreichend zurückgeht, kann die Kommission erforderlichenfalls gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/1999 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten, damit die Ziele der Energieunion erreicht werden.

Der unionsweite Netzentwicklungsplan für Erdgas umfasst die Modellierung des integrierten Netzes, einschließlich der Wasserstoffnetze, die Entwicklung von Szenarien, eine Europäische Prognose zur Angemessenheit des Angebots und eine Bewertung der Belastbarkeit des Netzes. Mit diesem Plan werden der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und die Integration des Energiesystems gefördert.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung