|
+Artikel 26 5 |
Artikel 26 5(5) Das in Absatz 3 Buchstabe e genannte Jahresarbeitsprogramm enthält eine Auflistung und eine Beschreibung der auszuarbeitenden Netzkodizes, einen Plan für die Koordinierung des Netzbetriebs sowie eine Liste von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die im Laufe des jeweiligen Jahres zu erfolgen haben, und einen vorläufigen Zeitplan. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|