(1) ACER beobachtet die Durchführung der in Artikel 26 Absätze 1, 2 und 3 genannten Aufgaben von ENTSO (Gas) und erstattet der Kommission über ihre Ergebnisse Bericht.
ACER beobachtet die Umsetzung folgender Netzkodizes durch ENTSO (Gas): der Netzkodizes, die gemäß Artikel 26 Absatz 2 entwickelt wurden, und der Netzkodizes, die gemäß Artikel 71 Absätze 1 bis 12 festgelegt, aber von der Kommission nicht gemäß Artikel 71 Absatz 13 angenommen wurden. Falls ENTSO (Gas) keinen solchen Netzkodex umgesetzt hat, fordert ACER ENTSO (Gas) auf, eine ordnungsgemäß begründete Erklärung vorzulegen, warum es dies nicht getan hat. ACER setzt die Kommission von dieser Erklärung in Kenntnis und gibt eine Stellungnahme dazu ab.
ACER beobachtet und analysiert die Umsetzung der Netzkodizes und der von der Kommission nach den Artikeln 70, 71, 73 und 74 erlassenen Leitlinien und ihre Auswirkungen auf die Harmonisierung der geltenden Regeln zur Förderung der Marktintegration und der Integration der Energiesysteme sowie auf Nichtdiskriminierung, echten Wettbewerb und das reibungslose Funktionieren des Marktes und erstattet der Kommission Bericht.