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+Artikel 38 Verteilernetzbetreiber betreffende Transparenzanforderungen |
Artikel 38 Verteilernetzbetreiber betreffende TransparenzanforderungenArtikel 38 Verteilernetzbetreiber betreffende Transparenzanforderungen Sind Verteilernetzbetreiber für das Management der Gasqualität in ihren Netzen verantwortlich, so veröffentlichen sie gemäß den Artikeln 16 und 17 der Verordnung (EU) 2015/703 detaillierte Informationen zur Qualität des in ihren Netzen transportierten Erdgases, die Auswirkungen auf Netznutzer haben könnte. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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