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+Artikel 41 1 |
Artikel 41 1(1) Die EU-VNBO übt die in Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2019/943 genannten Aufgaben und die in Artikel 55 Absatz 2 Buchstaben c, d und e der genannten Verordnung aufgeführten Tätigkeiten auch in Bezug auf Erdgasverteilernetze bzw. Wasserstoffverteilernetze aus. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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