+Artikel 57 9

Artikel 57 9

(9)   Binnen vier Monaten nach dem Eingang der in Absatz 7 genannten Entwürfe der Satzung, der Mitgliederliste und der Geschäftsordnung oder der in Absatz 8 genannten Entwürfe von Änderungen dieser Dokumente übermittelt ACER der Kommission nach Konsultation der Organisationen, die alle Interessenträger — insbesondere die Wasserstoffnetzbenutzer einschließlich der Kunden — vertreten, eine Stellungnahme zu diesen Entwürfen der Satzung, der Mitgliederliste oder der Geschäftsordnung oder zu den Entwürfen von Änderungen dieser Dokumente.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung