(9) Binnen vier Monaten nach dem Eingang der in Absatz 7 genannten Entwürfe der Satzung, der Mitgliederliste und der Geschäftsordnung oder der in Absatz 8 genannten Entwürfe von Änderungen dieser Dokumente übermittelt ACER der Kommission nach Konsultation der Organisationen, die alle Interessenträger — insbesondere die Wasserstoffnetzbenutzer einschließlich der Kunden — vertreten, eine Stellungnahme zu diesen Entwürfen der Satzung, der Mitgliederliste oder der Geschäftsordnung oder zu den Entwürfen von Änderungen dieser Dokumente.