+Artikel 57 10

Artikel 57 10

(10)   Binnen drei Monaten nach dem Tag des Eingangs der Stellungnahme von ACER gibt die Kommission eine Stellungnahme zum Entwurf der Satzung, der Mitgliederliste und der Geschäftsordnung sowie zu den Entwürfen von Änderungen dieser Dokumente ab, wobei sie die gemäß Absatz 9 abgegebene Stellungnahme von ACER berücksichtigt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung