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+Artikel 57 10 |
Artikel 57 10(10) Binnen drei Monaten nach dem Tag des Eingangs der Stellungnahme von ACER gibt die Kommission eine Stellungnahme zum Entwurf der Satzung, der Mitgliederliste und der Geschäftsordnung sowie zu den Entwürfen von Änderungen dieser Dokumente ab, wobei sie die gemäß Absatz 9 abgegebene Stellungnahme von ACER berücksichtigt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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