+Artikel 59 1
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Artikel 59 1
(1) ENNOH hat folgende Aufgaben:
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a)
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Entwicklung von Netzkodizes in den in Artikel 72 aufgeführten Bereichen, um die in Artikel 57 genannten Ziele zu erreichen;
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b)
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Entwicklung der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe f genannten Netzkodizes gemeinsam mit ENTSO (Gas);
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c)
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Annahme und Veröffentlichung alle zwei Jahre eines nicht bindenden unionsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan für Wasserstoff im Sinne des Artikels 60 (im Folgenden „unionsweiter Netzentwicklungsplan für Wasserstoff“) einschließlich einer Europäischen Prognose zur Angemessenheit des Angebots;
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d)
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Zusammenarbeit mit ENTSO (Strom), ENTSO (Gas) sowie der EU-VNBO;
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e)
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Entwicklung von Empfehlungen für Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber über ihre technische Zusammenarbeit mit Wasserstoffverteilernetzbetreibern sowie Fernleitungs- und Verteilernetzbetreibern in der Union;
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f)
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Entwicklung von Empfehlungen zur Koordinierung der technischen Zusammenarbeit zwischen Wasserstoffnetzbetreibern in der Union und in Drittländern;
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g)
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Annahme eines Jahresarbeitsprogramms;
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h)
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Annahme eines Jahresberichts;
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i)
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Annahme einer jährliche Prognose zur Wasserstoffversorgung, die Mitgliedstaaten umfasst, in denen Wasserstoff für die Stromerzeugung genutzt wird;
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j)
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Annahme bis zum 15. Mai 2026 und danach alle zwei Jahre eines Monitoring-Berichts zur Wasserstoffqualität, einschließlich Entwicklungen und Prognosen zu den erwarteten Entwicklungen von Wasserstoffqualitätsparametern sowie Informationen zu Streitfällen im Zusammenhang mit Unterschieden in den Spezifikationen für die Wasserstoffqualität sowie zur Beilegung dieser Fälle;
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k)
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Förderung der Cybersicherheit und des Datenschutzes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und regulierten Unternehmen;
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l)
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Entwicklung und Förderung bewährter Verfahren für die Erkennung, Überwachung und Verringerung von Wasserstoffaustritten.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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