(2) Soweit relevant, legt ACER eine Stellungnahme zu den nationalen Entwicklungsplänen für Wasserstofffernleitungsnetze vor, in der sie deren Kohärenz mit dem unionsweiten Netzentwicklungsplan für Wasserstoff bewertet. Stellt ACER Widersprüche zwischen einem nationalen Fernleitungsnetzentwicklungsplan für Wasserstoff und dem unionsweiten Netzentwicklungsplan für Wasserstoff fest, so empfiehlt sie je nach Sachlage eine Änderung des nationalen Fernleitungsnetzentwicklungsplans für Wasserstoff oder des unionsweiten Netzentwicklungsplans.