+Artikel 71 4

Artikel 71 4

(4)   Die Kommission ersucht ACER, ihr innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens sechs Monaten nach Eingang der Aufforderung durch die Kommission nicht bindende Rahmenleitlinien vorzulegen, die klare und objektive Grundsätze für die Entwicklung von Netzkodizes für die in der Prioritätenliste aufgeführten Bereiche enthalten. Die Aufforderung der Kommission kann Bedingungen enthalten, die in den Rahmenleitlinien zu berücksichtigen sind. Diese Rahmenleitlinien müssen zur Marktintegration, zur Nichtdiskriminierung, zu einem echten Wettbewerb und zum reibungslosen Funktionieren des Marktes beitragen. Auf den mit Gründen versehenen Antrag von ACER hin kann die Kommission die Frist für die Vorlage der Rahmenleitlinien verlängern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung