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+Artikel 72 7 |
Artikel 72 7(7) Tragen die Rahmenleitlinien nach Auffassung der Kommission nicht zur Marktintegration, zur Nichtdiskriminierung, zu einem echten Wettbewerb und zum reibungslosen Funktionieren des Marktes bei, so kann sie ACER auffordern, die Rahmenleitlinien innerhalb einer angemessenen Frist zu überarbeiten und der Kommission erneut vorzulegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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