+Artikel 72 14

Artikel 72 14

(14)   Plant die Kommission, entsprechend Absatz 13 von sich aus einen Netzkodex zu erlassen, so konsultiert sie ACER, ENNOH, ENTSO (Gas) und alle relevanten Interessenträger innerhalb eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten zu dem Entwurf des Netzkodex.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung