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Artikel 73 2(2) Personen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie ein Interesse an einem gemäß den Artikeln 70, 71, 72 und diesem Artikel erlassenen Netzkodex haben, einschließlich von ENTSO (Gas), ENNOH, der EU-VNBO, der Regulierungsbehörden, der Fernleitungsnetzbetreiber, der Verteilernetzbetreiber, der Netzbenutzer und der Verbraucher, können ACER Vorschläge für Änderungen dieses Netzkodex vorlegen. Auch ACER kann von sich aus Änderungen vorschlagen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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