+Artikel 74 4
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Artikel 74 4
(4) Die Kommission ist befugt, gemäß Artikel 80 delegierte Rechtsakte zur Änderung der in Anhang I festgelegten Leitlinien zu erlassen, um Folgendes zu spezifizieren:
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a)
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Einzelheiten zu den zu veröffentlichenden Informationen zur Methode für die Festsetzung der regulierten Erlöse des Fernleitungsnetzbetreibers gemäß den Artikeln 33 und 34,
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b)
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Einzelheiten zu den Grundsätzen der Kapazitätszuweisungsmechanismen und der Engpassmanagementverfahren zur Umsetzung der Artikel 10 und 11,
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c)
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Einzelheiten zu den technischen Informationen, die die Netznutzer für den tatsächlichen Netzzugang benötigen, zur Umsetzung von Artikel 33 Absatz 1,
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d)
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Einzelheiten zu den Definitionen aller maßgeblichen Punkte, zu den zu veröffentlichenden Informationen und zum Zeitplan für die Transparenzanforderungen zur Umsetzung von Artikel 33,
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e)
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Einzelheiten zu Format und Inhalt der technischen Informationen über den Netzzugang, die von Wasserstoffnetzbetreibern zur Umsetzung von Artikel 66 zu veröffentlichen sind.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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