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+Artikel 82 2 |
Artikel 82 2(2) Bis zum 5. August 2029 kann die Kommission einen Bericht erstellen, in dem sie bewertet, wie eine stärkere Netzintegration ermöglicht und weitere Synergien im Wasserstoff-, Strom- und Erdgassektor genutzt werden können, wobei auch die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen ENTSO (Strom), ENTSO (Gas) und ENNOH oder deren Integration geprüft wird. Diesem Bericht werden gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beigefügt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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