+Artikel 87 Änderung des Beschlusses (EU) 2017/684

Artikel 87 Änderung des Beschlusses (EU) 2017/684

Artikel 87

Änderung des Beschlusses (EU) 2017/684

Die im Beschluss (EU) 2017/684 in Bezug auf Erdgas festgelegten Notifizierungspflichten hinsichtlich zwischenstaatlicher Abkommen im Energiebereich sind so auszulegen, dass sie auch für zwischenstaatliche Abkommen in Bezug auf Wasserstoff, einschließlich Wasserstoffverbindungen wie Ammoniak und flüssiger organischer Wasserstoffträger, gelten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung