+Artikel 20 (4)

Artikel 20 (4)

Die Überwachung gemäß Absatz 1 Buchstabe g dieses Artikels beginnt ein Jahr nach dem Inkrafttreten des in Artikel 10 Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakts.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung