+Artikel 11 4

Artikel 11 4

(4)   Werden Flugsicherungsdienste zu Marktbedingungen in Auftrag gegeben, so werden die Vergabeverfahren für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz sowie mit den geltenden Bestimmungen des Vertrags und gegebenenfalls im Einklang mit den Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU durchgeführt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung