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Artikel 12 5(5) Der vom CIS-Anbieter festgesetzte Preis unterliegt der Prüfung und Billigung durch die betreffende nationale Aufsichtsbehörde. Der Preis für diese Dienste wird öffentlich zugänglich gemacht. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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