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Artikel 13 4

(4)   Die vom PRB angenommenen oder bereitgestellten Stellungnahmen, Berichte und Anleitungen sind nicht verbindlich. Der PRB hat eine rein beratende Rolle. Er hat abgesehen von der Annahme seiner Stellungnahmen, Empfehlungen, Anleitungen und Berichte keine Regulierungsfunktion oder sonstigen Entscheidungsbefugnisse.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung