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Artikel 14 5(5) Die Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen und über die in den Absätzen 3 und 4 genannten Listen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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