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Artikel 16 1(1) Der PRB entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, wobei ein Konsens angestrebt wird. Jedes Mitglied, einschließlich des Vorsitzes, hat eine Stimme. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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