+Artikel 16 1

Artikel 16 1

(1)   Der PRB entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, wobei ein Konsens angestrebt wird. Jedes Mitglied, einschließlich des Vorsitzes, hat eine Stimme.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung