+Artikel 16 4

Artikel 16 4

(4)   Der PRB arbeitet auf der Grundlage eines jährlichen Arbeitsprogramms, das er im Einklang mit den Prioritäten der Kommission erstellt. In diesem Arbeitsprogramm wird die in Artikel 13 Absatz 2 festgelegte Rolle des PRB uneingeschränkt geachtet und es werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel alle zur Unterstützung der Kommission im Hinblick auf die Aufgaben der Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 2, einschließlich um der Kommission die Einhaltung der für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Fristen zu ermöglichen, nötigen Tätigkeiten aufgenommen. Der PRB nimmt das Arbeitsprogramm nach Anhörung der Kommission an. Der PRB legt einen Jahresbericht zur Veröffentlichung durch die Kommission vor. Das jährliche Arbeitsprogramm und der Jahresbericht werden den Mitgliedstaaten von der Kommission vorgelegt. Der Jahresbericht umfasst alle Tätigkeiten des PRB und enthält Informationen über die Kosten des PRB.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung