+Artikel 19 Finanzierung des PRB

Artikel 19 Finanzierung des PRB

Artikel 19

Finanzierung des PRB

Die im Zusammenhang mit dem Leistungsüberprüfungsausschuss, dem Sekretariat und dem Ausschuss für die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden anfallenden Kosten werden aus dem Haushalt der Union finanziert.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung