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Artikel 21 6

(6)   Das Niveau der in Absatz 3 Buchstabe c Ziffer iii genannten Leistungsziele wird unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, insbesondere der Anforderungen der lokalen Umweltpolitik, festgelegt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung