|
+Artikel 32 3 |
Artikel 32 3(3) Die An- und Abfluggebühr für die Flugsicherungsdienste eines bestimmten Flugs in einer bestimmten An- und Abfluggebührenzone wird auf der Grundlage des für diese An- und Abfluggebührenzone festgesetzten Gebührensatzes und der An- und Abflugdiensteinheiten für diesen Flug berechnet. Für die Zwecke der Berechnung der An- und Abfluggebühr werden Anflug und Abflug eines Fluges als ein einziger Flug angesehen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|