+Artikel 33 Anwendung der Gebührenregelung

Artikel 33 Anwendung der Gebührenregelung

Artikel 33

Anwendung der Gebührenregelung

Für die Anwendung der Gebührenregelung erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte mit detaillierten Anforderungen und Verfahren für die Artikel 29 bis 32, insbesondere in Bezug auf die Kostengrundlagen und die festgestellten Kosten, die Festlegung von Gebührensätzen, Risikoteilungsmechanismen sowie die Differenzierung von Gebühren, und die Modalitäten für die Übermittlung von Daten durch die nationalen Aufsichtsbehörden an die Kommission. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung