+Artikel 37 3

Artikel 37 3

(3)   Die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen am Betrieb Beteiligten führen die Netzfunktionen mit dem Beitrag des Netzmanagers gemäß Artikel 38 Absatz 6 und dem in Artikel 38 Absatz 10 genannten Durchführungsrechtsakt durch.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung