+Artikel 38 2

Artikel 38 2

(2)   Die Kommission benennt eine unabhängige, unparteiische und kompetente Stelle, die die Aufgaben des Netzmanagers wahrnimmt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung