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Artikel 38 2(2) Die Kommission benennt eine unabhängige, unparteiische und kompetente Stelle, die die Aufgaben des Netzmanagers wahrnimmt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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