(5) Der Netzmanager führt seine Aufgaben auf unparteiische und kosteneffiziente Weise aus und unterliegt Anforderungen in Bezug auf angemessene Lenkung und Unabhängigkeit. Nimmt die als Netzmanager ernannte zuständige Stelle auch Regulierungsfunktionen wahr, so wird die organisatorische Trennung von diesen Funktionen sichergestellt. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben berücksichtigt der Netzmanager unter Wahrung der Verteidigungsfähigkeiten die Erfordernisse des gesamten ATM-Netzes, und er bezieht alle am Betrieb Beteiligten umfassend ein.